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Beratungshilfe


Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt selbst nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit der Hilfe zur Verfügung steht. Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Der Eigenanteil an den Beratungsgebühren beträgt lediglich 10 Euro.

 



 Beratungshilfeformular