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Fristen

 

Fristen sind in der anwaltlichen Praxis von großer Bedeutung.

Es gibt verschiedene Arten von Fristen, die im folgenden kurz erklärt werden:

 

1. NOTFRISTEN sind unbedingt einzuhalten - sie können nicht verlängert werden und ziehen bei Versäumung im Regelfall irreparable Konsequenzen im Hinblick auf die zu wahrende Rechtsposition nach sich. 

Bsp.: 

Sie erhalten eine Klage zugestellt und werden durch Formschreiben des Gerichts aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung bei Gericht zu melden und mitzuteilen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Versäumen Sie die Frist, haben Sie den Prozess schon verloren !

 

2. RECHTSMITTELFRISTEN sind ebenfalls unbedingt einzuhalten, d.h. wenn Sie sich gegen ein ergangenes Urteil oder eine gerichtliche Entscheidung wehren wollen, muss die jeweilige Frist eingehalten werden.

Bsp.: 

In einem Rechtsstreit unterliegen Sie, das möchten Sie nicht akzeptieren.

Sie können Rechtsmittel einlegen (lassen) und die ergangene Entscheidung von der nächsten Instanz überprüfen lassen. In der Regel benötigen Sie dazu Rechtsrat, bei welchem Gericht und ggf. durch wen das Rechtsmittel einzulegen ist. Verpassen Sie die Frist, verlieren Sie das Rechtsmittel und die ergangene Entscheidung wird, auch wenn sie unrichtig ist, rechtskräftig.

ACHTUNG: Manche Fristen sind sehr kurz bemessen, z.B. Rechtsmittelfristen im Strafrecht !

 

3. AUSSCHLUSS- oder VERJÄHRUNGSFRISTEN sind Fristen, die sich in Gesetzen, Verordnung und besonders in arbeitsrechtlichen Vorschriften finden. Werden Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht, besteht ein rechtliches Hindernis, den Anspruch -ist auch noch so berechtigt- auf dem Rechtswege geltend zu machen.

Bsp.: 

Im Arbeitsrecht kann einer Kündigung nur innerhalb von  3 Wochen nach ZUGANG eingehend bei Gericht widersprochen werden und geklärt werden, ob sie rechtens ist oder eben nicht.

 

 

Unser Tipp: Nehmen Sie unseren kompetenten Rechtsrat in Anspruch, bevor es zu spät ist !