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Prozesskostenhilfe


Über die Prozesskostenhilfe (PKH) kann einkommenschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren gewährt werden. 

Prozesskostenhilfe kommt in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichten in Betracht, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Prozess aufzubringen.

In Strafverfahren kann nur Nebenklägern oderAdhäsionsklägern Prozesskostenhilfe gewährt werden. 

Die Prozesskostenhilfe trägt der Staat.  In bestimmten Verfahren nach dem FamFG wird die Prozesskostenhilfe als Verfahrenskostenhilfe (VKH) bezeichnet.


 

Aber Achtung ! Verliert eine Partei den Prozess, für dessen Durchführung ihr zunächst PKH bzw. VKH bewilligt wurde, so muss sie dem Gegner die Kosten aus eigener Tasche erstatten, die dieser für seine Prozessführung , also z.B. für den Rechtsanwalt, aufzuwenden hat.  

Die eigenen Kosten für die anwaltliche Vertretung sind von der Bewilligung jedoch abgedeckt. 


 

Eine Ausnahme gilt im Arbeitsgerichtsprozess -  Rechtsanwalt Dr. Tofall wird Sie gerne darüber informieren.

Bitte fragen Sie bei Zweifeln Ihr Verfahren betreffend nach - dafür sind wir als Ihre anwaltskanzleiSande da.


 

Nachstehend können Sie das PKH-Formular, dessen Verwendung zwingend vorgeschrieben ist, herunterladen. 

 

Prozesskostenhilfeformular