Adhäsionsverfahren - die Geltendmachung von Ansprüchen des Opfers bereits im Strafverfahren
Häufig habe Opfer von Straftaten gegen den Täter Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Diese Ansprüche können in der Regel im Rahmen des Adhäsionsverfahrens direkt im Strafverfahren geltend gemacht werden. Zudem kann beantragt werden, dass der Täter auch alle zukünftigen Schäden zu ersetzen hat.
So bleibt dem Opfer ein zusätzlicher Zivilprozess erspart.
Wir helfen Ihnen, sämtliche Ansprüche effektiv durchzusetzen.