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Jugendstrafrecht

 

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.

Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig, d.h. sie können strafrechtlich für ihr Verhalten nicht verantwortlich gemacht werden. Das  Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens Maßnahmen anordnen.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind zwingend nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) zu behandeln.

Bei den Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren wird je nach Reifegrad des Beschuldigten und Art des Vergehens entweder Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung gebracht. 

Die "Sanktionspalette" bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist ist weit gefächert,  so z.B. von Arbeitsweisungen, Sozialem Trainingskurs und Täter-Opfer-Ausgleich bis hin zum Arrest. 

Die härteste Sanktion ist die Jugendstrafe.


 

Die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung des Jugendstrafrechts beinhalten folgende Neuerungen:

- Jugendlichen Straftätern, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, kann daneben ein Arrest auferlegt werden (sog. Warnschussarrest).

- Höheres Höchstmaß der Jugendstrafe: Abweichend vom bisherigen Höchstmaß von 10 Jahren kann gegen Heranwachsende wegen Mordes nun eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren verhängt werden. 

 

Die genauen Kenntnisse der Besonderheiten des Jugendstrafrechts ist für eine effektive Verteidigung unerlässlich. 

 

 

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