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Medizinrecht

MEDIZINRECHT

 

Das Medizinrecht bezeichnet in erster Linie die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt/ Krankenhaus und Patient sowie in zweiter Linie die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufs.

Leider sind ( auch ) Ärzte nicht unfehlbar und so kommt es immer wieder zu Fehlern im Rahmen von Diagnose und Behandlung. Die persönlichen aber auch die finanziellen Konsequenzen sog. Kunstfehler sind oft weit reichend.

Als Patient fühlt man sich oft allein gelassen in einer solchen Situation.

Wir sind ihr Ansprechpartner, wenn Sie ein juristisches Problem im Bereich des Medizinrechts haben. Langjährige Erfahrung, Einfühlungsvermögen und fachliche Kompetenz im Medizinrecht bilden die Basis unserer umfassenden und professionellen medizinrechtlichen Beratung.

 

 

Unsere Schwerpunkte im Medizinrecht

 

  • Arzthaftungsrecht
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern
  • Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern
  • Krankenhaushaftungsrecht