Ihre Rechtsanwälte inPaderborn-Sande                             

 

 

Nebenklagevertretung


Als Opfer bestimmter Straftaten haben Sie die Möglichkeit, sich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den Täter als Nebenkläger anzuschließen.

Der Nebenkläger hat umfassende Rechte, die über die bloße passive Zeugeneigenschaft hinausgehen und ermöglichen, aktiv Einfluss auf die Verurteilung des Täters zu nehmen.

Zudem ist die Nebenklage ein adäquates Mittel, im Rahmen des Adhäsionsverfahrens ggf. Schmerzensgeld und Schadenersatzforderungen bereits im Strafverfahren geltend zu machen oder aber einen sich anschließenden Zivilprozess vorzubereiten.

 

Anwaltskosten bei der Nebenklage

Bei bestimmten Straftaten ordnet das Gericht auf Antrag die Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Vertretung des Opfers an. In diesen Fällen übernimmt die Staatskasse die Beauftragung des Opferanwalts. 

Liegen die Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vor, besteht ggf. die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. 

Im Falle einer Verurteilung werden die Kosten der Nebenklage idR dem Täter auferlegt.
 

 

Wir begleiten Sie im Prozess gegen den Täter und treten mit Ihnen oder für Sie als Vertreter der Nebenklage auf.