Opferrecht
„Im Strafverfahren geht es doch nur um den Täter….“ hört man Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen oftmals bitter sagen.
Richtig daran ist, dass im Strafverfahren Straftat und Schuld des Täters nach rechtsstaatlichen Maßstäben und Regelungen festgestellt werden müssen.
Es gibt allerdings - und dessen sind sich Opfer einer Straftat in der Regel nicht bewusst - vielfältige gesetzliche Regelungen, die speziell dem Opferschutz dienen. Sie sollten wissen, welche Rechte Sie als Opfer einer Straftat haben !
Deshalb bieten wir juristischen Aufklärung des Verletzten (bzw. der Angehörigen des Opfers einer Straftat) über Rechte im Strafverfahren sowie die Beratung über einhergehende Rechte im Hinblick auf zivilrechtliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche (Adhäsionsverfahren), Ansprüche nach demOpferentschädigungsgesetz und die Beteiligung am Strafverfahren als Nebenkläger.
365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung – Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos.
Telefonnummer:
08000 116 016
Hier in Link zum
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen