Strafrecht
In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in das Freiheitsrecht des Bürgers ein, wie im Rahmen eines Strafverfahrens:
Die Strafverteidigung umfasst die Wahrnehmung der Interessen von Mandanten, denen eine Straftat zur Last gelegt wird und zwar in jedem Verfahrensstadium, also im Ermittlungsverfahren ggü. Staatsanwaltschaft und Polizei sowie auch in der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Strafverteidiger können ohne örtliche Beschränkung vor allen Gerichten des Bundesgebietes auftreten und sowohl deutsche als auch ausländische Bürger verteidigen.
GEHEN SIE SO FRÜH WIE MÖGLICH ZUM ANWALT !!
Oftmals suchen Mandanten erst nach Erhalt der Anklageschrift oder gar erst wenige Tage vor der eigentlichen Hauptverhandlung den Anwalt an, obwohl bereits im Ermittlungsverfahren schon auf eine Einstellung hätte hingewirkt werden können.
KEINE EINLASSUNG OHNE AKTENEINSICHT
Als Beschuldigter einer Straftat sind Sie grundsätzlich nicht zu einer Aussage verpflichtet. Unüberlegte Äußerungen können sich sehr nachteilig auswirken! Insbesondere bei polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen reden sich manche Beschuldigte um "Kopf und Kragen"!
Achtung ! Eine Aussage ohne Kenntnis des Akteninhalts kann Ihre Chancen auf eine Einstellung oder ein günstiges Urteil erheblich beeinträchtigen. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, ob die Ermittlungen auf einer belastbaren Grundlage basieren (z.B. ob Zeugenaussagen oder sonstiges Beweismaterial gegen Sie vorliegt). Anzumerken ist, dass Ihnen Akteneinsicht nur über Ihren Verteidiger gewährt wird. Nach erfolgter Akteneinsicht werden wir eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten und ggfs. eine Einlassung für Sie fertigen.
Unsere Tätigkeiten im Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Pflichtverteidigungen
- Nebenklagevertretung
- Opferrecht
- Bußgeldverfahren
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Kapitaldelikte und Gewalttaten
- Sexualstraftaten
- Strafrechtliche Präventivberatung