Ein weiterer und wichtiger Bereich des Familienrechts ist die Auseinandersetzung von Vermögen bei Trennung und Scheidung.


Auch das Sorgerecht sowie Fragen des Umgangs für minderjährige Kinder sind ein wesentlicher und nicht selten konfliktbehafteter Teil des Familienrechts.


 

Ob im Zusammenhang mit einem bereits bestehenden oder zu entwerfenden Ehevertrag, der Durchführung einer Scheidung oder der Beratung und Durchsetzung zu Fragen von Unterhalt und Sorgerecht: im Familienrecht kommt es drauf an, die Interessen der Mandanten mit Einfühlungsvermögen, Verhandlungsgeschick und Kosten­be­wus­stsein zu vertreten.


Bei uns können Sie sich auf all das verlassen.


Unsere Schwerpunkte:

  • Scheidung
  • Kindesunterhalt
  • Gewaltschutz
  • Zugewinn
  • Hausratsteilung

 

 

  • Unterhaltsrecht
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Entwurf von Ehe­verträgen
  • Vaterschaftsanfechtung