Frühes Handeln lohnt sich!
Oftmals suchen Mandanten erst nach Erhalt der Anklageschrift oder gar erst wenige Tage vor der eigentlichen Hauptverhandlung den Anwalt auf, obwohl bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hätte hingewirkt werden können.
Begehen Sie diesen Fehler nicht!
Keine Einlassung ohne Akteneinsicht!
Als Beschuldigter einer Straftat sind Sie grundsätzlich nicht zu einer Aussage verpflichtet. Unüberlegte Äußerungen können sich sehr nachteilig auswirken! Insbesondere bei polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen reden sich manche Beschuldigte um “Kopf und Kragen”!
Achtung – eine Aussage ohne Kenntnis des Akteninhalts kann Ihre Chancen auf eine Einstellung oder ein günstiges Urteil erheblich beeinträchtigen. Anzumerken ist, dass Ihne Akteneinsicht nur über Ihren Verteidiger in gewährt wird. Nach erfolgter Akteneinsicht werden wir eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten.
Unsere Tätigkeiten im Strafrecht
- Jugendstrafrecht
- Nebenklagevertretung
- Opferrecht
- Bußgeldverfahren
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Kapitaldelikte und Gewalttaten
- Sexualstraftaten